Die Möglichkeiten der digitalen Inklusion
Machen Sie Ihr Unternehmen stark für die digitale Inklusion. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten, Websites, mobile Anwendungen und digitale Dokumente barrierefrei zu gestalten. Von der Ist-Analyse bis zur Umsetzung. Von den gesetzlichen Vorgaben bis zu Ihrem Wettbewerbsvorteil. Von den ersten Schritten bis zu den notwendigen internen Prozessen und Standards.
Nutzen Sie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz schon jetzt, um neue Kundengruppen zu erschließen und sich als Early Adaptor am Markt zu etablieren – bevor die gesetzlichen Fristen greifen.

Stellen Sie mit uns sicher, dass ihr Online-Angebot WCAG- und EU-konform ist
Das Barrierefreiheits-stärkungsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fördert den inklusiven digitalen Raum.
Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, werden durch die EU-Norm 301 549 verpflichtet, ihre Online-Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, dass u.a. Websites, Online-Shops, mobile Applikationen und elektronische Dokumente von Menschen mit körperlichen und sensorischen Einschränkungen besser genutzt werden können.
Das BFSG gilt - bis auf wenige Ausnahmen - für alle elektronischen Produkte und Dienstleistungen, die ab dem 28.06.2025 für Endverbraucher zur Verfügung gestellt werden.
Ausnahmeregelungen
Existieren Ausnahmen hinsichtlich des BFSG für bestimmte Unternehmen?
Ja, die gibt es und werden im folgenden genauer betrachtet. Es ist jedoch zu beachten, dass auch kleine Änderungen an Ihrem Online-Auftritt einen bedeutenden Beitrag zur Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen leisten können.
Kleinstunternehmen
Als Kleinstunternehmen gilt man, sobald zwei wesentliche Bedingungen erfüllt werden:
- Das Unternehmen beschäftigt weniger als 10 Mitarbeitende
- Der Jahresumsatz bzw. die Jahresbilanz übersteigt nicht die Höhe von 2 Millionen Euro
Die Befreiung vom BFSG gilt jedoch nur für Kleinstunternehmen, die im BFSG geregelte Dienstleistungen anbieten. Für Kleinstunernehmen, die für das BFSG relevante Produkte anbieten, gibt es keine Ausnahmeregelung.
B2B-Sektor
Wenn Sie Ihre angebotenen Dienstleistungen und Produkte ausschließlich für andere Unternehmen anbieten, sind Sie nicht vom BFSG betroffen.
Wirtschaftliches Risiko
Sollte die Änderung Ihrer Dienstleistungen für Sie ein wirtschaftliches Risiko darstellen, ist es ratsam, einen Rechtsbeistand zu kontaktieren, um zu klären, ob eine Befreiung von den Pflichten des BFSG möglich ist.
Der beste Startzeitpunkt ist jetzt
- Bereiten Sie Ihr Unternehmen aktiv auf die Anforderungen des Gesetzes vor
- Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für Basisaufgaben, wie z.B. für die Ist-Aufnahme, Schulungen und Anpassung der Design- und Realisierungs-Guidelines
- Erstellen Sie einen realistischen Zeitplan zur Etablierung aller notwendigen Prozesse
- Verschaffen Sie sich frühzeitig in Ihrem Unternehmen eine Übersicht über die betroffenen Websites, mobilen Applikation und elektronischen Dokumente für Endverbraucher
- Etablieren Sie sich als „Early Adaptor“ in Ihrer Branche
- Erschließen Sie durch frühzeitige BFSG-Konformität neue Kundengruppen

Unsere Leistungen
Gerne begleiten wir Sie – von den ersten Überlegungen bis zur Umsetzung und Schulungen. Ganz individuell zugeschnitten auf Ihr Unternehmen.
Verständnis des BFSG
Als Einstieg empfehlen wir unsere Online-Erstberatung oder unseren eintägigen Vor-Ort-Workshop. Dabei klären wir Ihre Fragen und erarbeiten mit Ihnen den passenden Fahrplan für Ihr Unternehmen.

Analyse vorhandener Produkte und Dienstleistungen
Mit unserem BFSG-Assessment-Tool identifizieren wir mit Ihnen potenzielle Barrieren für Menschen mit Behinderungen in Ihrem Online-Angebot sowie Ihren Anwendungen und Dokumenten und zeigen Ihnen, welche Maßnahmen notwendig sind. Dabei bewerten wir auch Ihre internen Vorgaben und Prozesse und Anforderungen an Lieferanten.
So stellen Sie die Einhaltung international anerkannter Standards wie der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sowie der EU-Vorgaben sicher.
Implementierung von Barrierefreiheitsstandards
Als Prozess- und Governance-Profis definieren und implementieren wir mit Ihnen die passenden Vorgaben für Ihr Unternehmen und zeigen Ihnen, wie Sie diese dauerhaft prüfbar und messbar machen.
Sie möchten zusätzlich Ihr Corporate Design Handbuch überarbeiten oder prüfen lassen? Dann nutzen Sie die Kommunikationsagenturen in unserem Netzwerk.

Schulung und Sensibilisierung
Die Kolleginnen aus unserem Trainingsbereich kennen sich bestens aus mit bei der Konzeption und Durchführung der notwendigen Schulungen. So bekommen Sie von uns das passende Paket an Trainings für Ihre Mitarbeitenden.
Umsetzung
Auf der Grundlage der Audit-Ergebnisse priorisieren wir die Aufgaben und entwickeln einen genauen Plan zur Behebung der Mängel inklusive der Style-Guides und Pflichtenhefte. Sie haben keine Kapazitäten, um die notwendigen Anpassungen durchzuführen? Unsere Entwicklerinnen unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung.

Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil nutzen
Nutzen Sie unsere Erfahrungen in den Bereichen Geschäftsmodellentwicklung und Managementberatung. Wir verwenden u.a. Canvas und Design Thinking, um Ihre etablierten Produkte und Dienstleistungen weiter voranzubringen oder neue Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Kontinuierliche Überprüfung und Anpassung
Wir kennen uns aus mit den notwendigen Prozessen und Kontrollmechanismen und zeigen Ihnen gerne, wie Sie auch in Zukunft gesetzliche Vorgaben erfüllen.

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Wir sind für Sie da. Senden Sie uns einfach eine Nachricht.